illegale Fahrten im Tessin
Wir brauchen Daten
Hilf uns mit, eine möglichst gute Datenlage zu schaffen und melde uns, wenn du illegale Motorschlittenfahrten beobachtest. Das Meldeblatt findest du hier.
Klares Gesetz im Tessin...
Im Januar 2008 trat im Tessin ein restriktives Gesetz zum Gebrauch von Raupenfahrzeugen auf eingeschneitem Boden in Kraft: Diese dürfen nur eingeschneite Strassen befahren um Wohnhäuser zu erreichen. Fahrten in Verbindung mit Land-, Alp- und Forstwirtschaft bleiben möglich, sowie Fahrten zur Jagd- und Fischereiaufsicht, für das Präparieren von Skipisten und die Bewegungen innerhalb von touristischen Wintersportzentren. Für gewichtige Gründe kann das Kantonale Strassenverkehrsamt Ausnahmebewilligungen erteilen.
...doch am Vollzug haperts
Trotz der eigentlich klaren Regelung fahren an verschiedenen Orten Motorschlitten illegal im freien Gelände. Eine Reihe von Tessiner Alpenvereinen und Umweltverbänden versucht nun die Umsetzung dieses Gesetzes mit direkten Beobachtungen im Gelände zu verifizieren. Mögliche Missbräuche, welche Wild und Berggänger stören, sollen so erfasst werden.










